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Vollzugshilfsmittel Umweltschutz
Amt für Natur und Umwelt Graubünden
DE | IT

Verfahren

Aufgaben der Gemeinden

Die folgenden Informationen sollen dazu beitragen, den Vollzug der Umweltschutzvorschriften des Bundes und des Kantons durch die kommunalen Baubehörden zu erleichtern. Es ist nicht beabsichtigt, die raumplanerischern Verfahren (Nutzungsplanung und Baubewilligungsverfahren) im Einzelnen zu erläutern.

Über allgemeine Fragen zur Raumplanung erteilt das kantonale Amt für Raumentwicklung (ARE) Auskunft.

Achtung: Die revidierte Raumplanungsgesetzgebung ist erst zum Teil berücksichtigt.

Nutzungsplanung

Baubewilligungsverfahren innerhalb Bauzonen

Baubewilligungsverfahren ausserhalb Bauzonen

Verfahren für gewässerschutzrechtliche Bewilligungen, wenn keine Baubewilligung erforderlich ist

Ausscheidung von Grundwasser- und Quellschutzzonen

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