Verfahren
Aufgaben der Gemeinden
Die folgenden Informationen sollen dazu beitragen, den Vollzug der Umweltschutzvorschriften des Bundes und des Kantons durch die kommunalen Baubehörden zu erleichtern. Es ist nicht beabsichtigt, die raumplanerischern Verfahren (Nutzungsplanung und Baubewilligungsverfahren) im Einzelnen zu erläutern.
Über allgemeine Fragen zur Raumplanung erteilt das kantonale Amt für Raumentwicklung (ARE) Auskunft.
Achtung: Die revidierte Raumplanungsgesetzgebung ist erst zum Teil berücksichtigt.
Nutzungsplanung
Baubewilligungsverfahren innerhalb Bauzonen
- Beratung der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller
- Baugesuch auf Vollständigkeit prüfen
- Öffentliche Auflage des Baugesuchs
- Evtl. Weiterleitung der Gesuchsunterlagen an das Amt für Natur und Umwelt
- Behandlung des Baugesuchs durch die Gemeinde
- Eröffnung der Baubewilligung und allfälliger weiterer kantonaler Verfügungen
- Besonderheiten bei UVP-pflichtigen Vorhaben
Baubewilligungsverfahren ausserhalb Bauzonen
- Beratung der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller
- Baugesuch auf Vollständigkeit prüfen
- Öffentliche Auflage des Baugesuchs
- Weiterleitung der Gesuchsunterlagen an das Amt für Raumentwicklung
- Behandlung des Baugesuchs durch die Gemeinde
- Eröffnung der Baubewilligung und kantonaler Verfügung(en)
- Besonderheiten bei UVP-pflichtigen Vorhaben
